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Alle vier Jahre wieder ... Teil 2

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Joachim Woehe Joachim Woehe

Joachim Woehe

Über drei der wesentlichen Änderungen der Golfregeln 2012-2015 1. Abspielzeit (Regel 6-3), 2. Ansprechen des Balls (Erklärung), 3. Ball bewegt sich nach Ansprechen (R. 18-2b) hatten wir in Teil 1 schon ausführlich berichtet.

Hier wollen wir die letzten wesentlichen Änderungen besprechen:

4. Ball suchen; Ball sehen (Regel 12-1).
Bisher galt: Ein Spieler, dessen Ball im Hindernis (Bunker oder Wasserhindernisse) lag und von losen hinderlichen Naturstoffen (z.B. Laub) oder Sand bedeckt war, durfte soviel davon fortbewegen, dass er einen Teil des Balls sehen konnte. Wurde dabei der Ball bewegt, so war dies straflos.
Heute gilt: Wird der Ball im Hindernis beim Berühren oder Bewegen von losen hinderlichen Naturstoffen während des Suchens oder Identifizierens bewegt, zieht sich der Spieler 1 Strafschlag (R. 18-2a) zu. Der Ball muss weiterhin zurückgelegt werden.
Beim Entfernen von Sand im Hindernis ist das Bewegen des Balls weiterhin straflos. Ganz neu: Dies gilt nicht nur für Hindernisse, sondern auch für andere Flächen „irgendwo auf dem Platz“.
Ansonsten ist Regel 12-1 für unterschiedliche Situationen der Ballsuche noch neu strukturiert worden.

5. Ball im Hindernis, unzulässige Handlungen (Regel 13-4).
Bisher galt: Der Spieler durfte erst nach einem Schlag, auch wenn der Ball weiterhin im Hindernis lag, Sand oder Erdreich im Hindernis ein-ebnen. Voraussetzung war, dass in Bezug auf den nächs­ten Schlag nichts geschah, was die Lage des Balls, den Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs oder die Spiellinie (Regel 13-2) verbesserte.
Heute gilt: Der Spieler darf jederzeit (also auch schon vor dem 1. Schlag) Sand oder Erdreich einebnen, sofern dies ausschließlich der Pflege des Platzes dient. In Bezug auf den nächsten Schlag darf weiterhin natürlich auch keine Verbesserung der Spielsituation gemäß Regel 13-2 vorliegen. Diese neue Regelung kann bei riesigen Bunkern durchaus zur Spielbeschleunigung beitragen, wenn z.B. die beim Betreten des Bunkers entstandenen Spuren geglättet werden, der Schlag dann ausgeführt und der Bunker an einer vorderen Stelle verlassen werden kann.

6. Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten (Regel 19-1).
Bisher galt: Wurde der Ball eines Spielers absichtlich durch „Nicht zum Spiel Gehöriges“ (z.B. Zuschauer oder Hund) abgelenkt oder aufgehalten, musste nach „Billigkeit“(Regel 1-4) entschieden werden. Handelte es sich um einen Mitbewerber, war Regel 1-2 (Beeinflussen des Balls) anzuwenden.
Heute gilt: Es wird nun unterschieden, von wo aus der Ball gespielt wurde. Wurde der Ball vom Grün aus gespielt, wird der Schlag annulliert; der Ball muss zurückgelegt und erneut gespielt werden.
Wurde der Ball von anderswo als vom Grün aus gespielt, so muss die Stelle geschätzt werden, an der der Ball zur Ruhe gekommen wäre.
Wäre dies z.B. im „Aus“, müsste nach Regel 27-1 (1 Strafschlag und Distanzverlust) verfahren werden.
Hat ein Mitbewerber oder sein Caddie den Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten, gilt für den Mitbewerber weiterhin Regel 1-2 (Lochverlust bzw. 2 Schläge im Zählspiel; ggf. Disqualifikation bei gravierendem Verstoß).

Noch einige Hinweise:
• Ein neuer Anhang IV Hilfsmittel und andere Ausrüstung wurde aufgenommen und befasst sich mit Tees, Handschuhen, Schuhen, Kleidung und Entfernungsmessern.
• Weil ein „Hole-in-One“ kaum durch golferisches Können, sondern eher durch Glück erzielt wird, wurde im Amateurstatut für „Hole-in-One-Preise“ die Preisgrenze von 750,– Euro aufgehoben. Jetzt sind den Preisen keine Grenzen gesetzt.
• Mit den Golfregeln 2012-2015 wurden auch neue „Entscheidungen zu den Golfregeln (Decisions) 2012“ erlassen.
• Weiter gilt: Wer die neuen Regeln kennt, ist immer im Vorteil!

Joachim Woehe, Regel-Experte, DGV-Spielleiter und Platzrichter, beschreibt in GOLF TIME alltägliche Spielsituationen – aus der Praxis für die Praxis.



 
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