04.07.2017

Golf-Investor fordert 36,5 Millionen von Becker

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Boris Beckers ehemaliger Geschäftspartner Dr. Hans-Dieter Cleven erhebt Forderungen in Höhe von 36,5 Millionen Euro. Cleven ist auch in der Golfbranche kein Unbekannter.

Dr. Hans-Dieter Cleven will Forderungen in Höhe von 40 Millionen Schweizer Franken (etwa 36,5 Millionen Euro) gegenüber Boris Becker im laufenden Insolvenzverfahren in London geltend machen. Cleven ist in der Golfbranche kein Unbekannter. Der Ex-Finanzchef der Metro AG ist unter anderem Hauptgesellschafter des Quellness & Golf Resorts Bad Griesbach und Inhaber der Agentur 4Sports, die Spitzengolfer wie Jimmy Walker oder Charl Schwartzel betreut und mit der Porsche European Open und dem Paul Lawrie Match Play zwei Profiturniere auf deutschem Boden ausrichtet. 
Der Schweizer fungierte ab Ende der 90er Jahre als Beckers Berater und gründete mit der Tennislegende ein Unternehmen in der Schweiz sowie die Becker-Cleven-Stiftung. In einer Mitteilung heißt es nun: „Nachdem kürzlich das Urteil eines Londoner Insolvenzgerichtes öffentlich bekannt geworden ist, wonach dieses Boris Becker als insolvent erklärt hat, sieht sich der Unternehmer und frühere Geschäftspartner von Boris Becker, Dr. Hans-Dieter Cleven, gezwungen, seine Forderungen gegenüber Boris Becker auch in diesem Insolvenzverfahren geltend zu machen.“
Beckers Anwalt spricht von untauglichem Versuch
Zuvor seien zahlreiche Einigungsversuche und Rückzahlungsversprechen nicht eingehalten beziehungsweise versäumt sowie eingeräumte Sicherheiten vertragswidrig anderweitig verwendet worden. Becker habe die Forderungen in der Vergangenheit bereits schriftlich anerkannt. Der nun eingeschlagene Weg von Dr. Cleven stütze sich auch auf die von Boris Becker und seinen Anwälten öffentlich gemachten Aussagen, Boris Becker könne allen Forderungen und den regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen voll nachkommen.
Ein Hinweis darauf, dass Cleven bezüglich dieser Thematik bei einem Kantonsgericht in der Schweiz gegen Becker verloren hatte, fehlte in der Mitteilung. Beckers Anwalt erklärte diesbezüglich: „Die Pressemitteilung der Rechtsanwälte von Herrn Dr. Cleven ist aus unserer Sicht der untaugliche Versuch, über öffentlichen Druck eine nicht berechtigte Forderung gegen unseren Mandanten durchzusetzen. Unser Mandant wird sich deshalb zu dieser Thematik auch nicht weiter öffentlich äußern.“
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