16.01.2018

Verrückt: Eine Regel, zwei Disqualifikationen

Golftimer
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GOLF-TIME-Regelexperte Joachim Woehe greift zwei Disqualifikationen des Major-Siegers Padraig Harrington auf und erklärt, wie wichtig es ist auf jeden noch so kleinen Regelverstoß zu achten und ihn zu melden.


Joachim Woehe, Regel-Experte, DGV-Spielleiter und Platzrichter, beschreibt alltägliche Spielsituationen – aus der Praxis für die Praxis

Können Sie sich noch erinnern? Bei der „Benson & Hedges International“ im Jahr 2000 im „The Belfry“ liegt Harrington nach der dritten von vier Runden mit fünf Schlägen in Führung. Vor dem Start zur letzten Runde erfährt er von einem Offiziellen, dass auf seiner Scorekarte von Runde eine zwar zwei Unterschriften zu sehen sind, dass aber seine eigene als Spieler – wie nach Regel 6-6b gefordert – auf der Karte fehle.

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An seiner Stelle hatte neben dem Zähler ein weiterer Spieler aus Harringtons Spielgruppe fälschlicherweise unterzeichnet. Die Zählkarte wurde so abgegeben. Ganz klar: Weil das Turnier noch nicht beendet war, führte der Fehler – obwohl erst zwei Tage später bei erneuter Kontrolle der Zählkarten durch die Spielleitung festgestellt – natürlich zur Disqualifikation des Spielers.
Pech für Harrington
Zusätzlich waren 560.000 DM Preisgeld futsch. Wäre damals der Fehler erst nach Beendigung des Wettspiels z. B. nach der Siegerehrung festgestellt worden, hätte Harrington Glück gehabt. Er wäre nur dann nachträglich disqualifiziert worden, wenn er vor Beendigung des Wettspiels von dem Fehler gewusst hätte (Regel 34-1b).
Nun zur Disqualifikation bei der Abu Dhabi HSBC Golf Championship 2011. Harrington wurde erneut nach Regel 6-6b nachträglich disqualifiziert, weil er auf seiner Karte an Loch 7 der 1. Runde ein geringeres Ergebnis, als tatsächlich gespielt eingereicht hatte. Zwei Strafschläge, die er sich wegen eines Regelverstoßes hätte zurechnen müssen, waren unberücksichtigt geblieben.
Auch ein minimaler Kontakt zählt

Was war geschehen und wie konnte dies einem Weltklassespieler passieren? Er sollte die Regeln doch eigentlich kennen. Auf dem 7. Grün hatte Harrington seinen vorher aufgenommenen Ball korrekt vor seinen Ballmarker zurückgelegt.
Beim Wegnehmen des Markers berührte er jedoch seinen Ball mit dem Finger. Der Ball bewegte sich zwar ganz geringfügig (ein, evtl. zwei Millimeter) nach vorn, er lag aber auf einer anderen Stelle.
Ball nicht zurückgelegt
Das Bewegen des Balls allein ist zwar beim Vorgang des Markierens oder Legen/Entfernen des Ballmarkers nach Regel 20-3a straflos. Harrington hätte den Ball aber an die ursprüngliche Stelle zurücklegen müssen, bevor er weiterspielte. Da er dies nicht tat, hatte er sich zwei Strafschläge zugezogen.
Das Besondere an diesem Vorfall war, dass weder Harrington noch seine Mitspieler Martin Kaymer (der spätere Gewinner) und British-Open-Sieger Louis Oosthuizen das Bewegen des Balls und die neue Lage des Balls bemerkt hatten.
Zuschauer meldete den Verstoß
Der Fehler wurde von einem Zuschauer der Fernsehübertragung bemerkt, leider erst, nachdem Harrington seine Scorekarte schon abgegeben hatte. Sonst hätte Harrington auf den Fehler noch hingewiesen werden können, seine Zählkarte noch abändern und die Disqualifikation somit vermeiden können.
Beim späteren Anschauen der Fernsehaufzeichnung zusammen mit der Spielleitung musste Harrington seinen Fehler eingestehen. Man konnte die Bewegung und die neue Lage des Balles eindeutig sehen. Während des Spiels hatte Harrington aber geglaubt, dass der Ball nur „oszilliert“ hätte, d. h. dass der Ball nach der leichten Berührung auf seine ursprüngliche Position zurückgekehrt wäre.
TV-Hinweise heute nicht mehr zulässig
Ver-rückt! „Hätte ich die neue Lage bemerkt, hätte ich den Ball selbstverständlich straflos vor dem Weiterspielen zurückgelegt“, bemerkte er weiter. Auch kenne er die Regeln recht gut.
Bleibt nur noch festzustellen: Wieder einmal Pech gehabt, Mr. Harrington! Für uns Golfer ganz wichtig zu wissen: Spielleitungen müssen den Regeln Geltung verschaffen. Insofern war es richtig, die kritische Information des Fernsehzuschauers aufzugreifen und den Sachverhalt um den Vorfall – auch im Interesse aller anderen Spieler des Turniers – aufzuklären. Die Golfregeln – so wie sie lauten – gelten für alle Spieler gleichermaßen.
Was 2011 noch möglich war, geht seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr. Seitdem sind Hinweise von Zuschauern (TV oder Internet oder Live) nicht mehr als Grundlage für eine Regelentscheidung zugelassen.
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