23.04.2020

Einstieg nicht völlig störungsfrei

Abstand halten ...
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Es ging schneller als erwartet: In einigen Ländern wird wieder gegolft. Der Einstieg lief geordnet. Wann darf bundesweit wieder gegolft werden?

Nach der Entrüstung folgte die Überraschung. Nachdem der Deutsche Golf Verband von den Verlautbarungen der Regierung, das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten mindestens bis Anfang Mai fortzusetzen, mit Unverständnis reagiert hatte, kam alles anders: Schnell stellte sich heraus, dass über das Öffnen der Sportstätten die Länder das letzte Wort haben.

So öffneten die Golfplätze schneller, als es sich einige Golfer hätten erträumen können. Zunächst in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz. Seit neuestem auch in Berlin und – so für die nächsten Tage angekündigt – auch in Bremen.
Die ersten Tage des Golf-Comebacks bewertete der DGV als Erfolg: „Nicht in allen Fällen war die Wiederaufnahme des Golfbetriebs völlig störungsfrei, grundsätzlich sind die Verantwortlichen auf den Golfanlagen aber mit großem Ernst und viel Engagement in die ’neue‘ Aufgabe gestartet und haben insbesondere auch den erwartbaren Andrang so kanalisieren können, dass gegenüber den staatlichen Stellen ein geordneter Einstieg dokumentiert werden kann“, so heißt es im aktuellsten Bulletin des Verbands zur Corona-Krise.

4. Mai möglicher Termin für bundesweite Aufhebung

Weitere Bundesländer werden folgen und den Sportbetrieb wieder erlauben, sollten die wichtigsten Kennzahlen zur Ausarbeitung der Pandemie auch weiterhin stabil bleiben. Nur wann, ist die Frage.
Dazu der Verband: „Mit einer ‚geeinten Position‘ will die Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30. April 2020, in die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem „ersten Schritt“ solle im Breiten- und Freizeitsport – ‚gleichermaßen für alle Sportarten‘ – der Betrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der ‚frischen Luft‘ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten ‚Freiluftsportanlagen‘. Man hört in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Sicher ist dieses Datum jedoch nicht.“
Sicher ist vieles nicht in dieser Zeit des gesellschaftlichen Ausnahmezustands. Was der Bund sagt und was die Länder machen, ist nicht immer das Gleiche. Es gibt immer wieder Überraschungen – im positiven wie negativen Sinne.
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