Die schlechte Nachricht vorweg: Golf war wieder nicht dabei. Stattdessen: Gottesdienste, Zoobesuche und Spielplätze. So die verkürzte Zusammenfassung der Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der verschiedenen Bundesländer mit der Bundeskanzlerin, die während des Pressetermins im Bundeskanzleramt verkündet wurden.
Und Golf? Vertröstet. Am 6. Mai soll darüber entschieden werden, ob eine Reduzierung der Maßnahmen auch beim Breitensport möglich ist. Hierzu haben die Sportminister der Länder ein Konzept erstellt und der Bundesregierung vorgelegt.
Um Stückwerk zu verhindern
„Der DGV-Vorstand zwar hat weiterhin Verständnis für die Bedeutung einer abgestimmten Strategie, ist aber der Überzeugung, dass die unverständliche Entscheidung in der Kanzlerinnenrunde, auch Golf noch warten zu lassen, allein dem übergeordneten Umstand zu verdanken ist, ‚Stückwerk zu verhindern'“, so heißt es in einem Statement des Verbandes.
Die Sportminister der Länder hätten sich in ihrer Telefonkonferenz bereits am vergangenen Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden.
Bayern bittet Rechtsstaat um Hilfe, Ungewissheit in Sachsen und Schleswig-Holstein
Ob beispielsweise die Erklärung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Sport im Freien ab den 4. Mai zulassen zu wollen, noch Bestand haben wird, bleibt fraglich. Ähnliches gälte für den sächsischen Innenminister, der verkündet hatte, Vereinssport im Freien ab kommender Woche wieder zuzulassen.
In Bayern will der Verband die verlängerte Aussetzung des Golfsports nicht mehr akzeptieren. „Nachdem die Politik die Entscheidung über eine eingeschränkte Ausübung von Sportarten, die im Freien ausgeübt werden, erneut vertagt hat, wird nun wie bereits in dem offenen Brief von Präsident Arno Malte Uhlig angekündigt, Plan B in die Wege geleitet und der Rechtsstaat um Hilfe gebeten“, so heißt es auf der Verbands-Website.
Ein entsprechender Antrag sei bereits beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof rechtshängig.
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