Bunkerpflege gehört zur Platzpflege und ist in erster Linie Sache der Platzpfleger und des verantwortlichen Greenkeepers. Aber auch die Golfer selbst tragen eine Mitverantwortung. Vor allem dann, wenn sie Schäden am Platz selbst verursachen.
Die Golf-Etikette verlangt, dass Spieler z.B. herausgeschlagene Grasnarbe (Divots) sofort wieder einsetzen und niederdrücken und Pitchmarken auch ggf. von anderen Spielern sorgfältig behoben werden. Auch sollten vor Verlassen eines Bunkers alle verursachten Unebenheiten und Fußspuren sorgfältig eingeebnet werden. Die hoffentlich an jedem Bunker vorhandene Harke (an großen Bunkern ggf. auch zwei oder drei) sollte benutzt werden. Leider ist immer mehr festzustellen, dass sich Golfer überhaupt nicht oder nur sehr wenig um diese oder auch andere Etikette scheren.
Wir haben schon die Regeländerung zu Regel 13-4 besprochen, die es erlaubt, Sand oder Erdreich in einem Bunker jederzeit (also auch schon vor dem 1. Schlag) einzuebnen, sofern dies ausschließlich der Pflege des Platzes dient und nichts geschieht, was in Bezug auf seinen nächsten Schlag einen Verstoß gegen Regel 13-2 (Verbesserung der Lage des Balls, Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs oder Verbesserung der Spiellinie) darstellen würde.
Die zwei folgenden Spielsituationen sollen die Regeln weiter beleuchten:
1. Spielsituation: Der Ball liegt im linken Teil, eine Harke im rechten Teil des Bunkers. Bevor der Spieler den 1. Schlag macht, holt er die Harke, beseitigt die soeben verursachten Fußspuren und auch einige „alte“ Unebenheiten nebenan. Wie ist das zu bewerten?
Antwort: Die Handlungen sind nicht zu beanstanden, vorausgesetzt, sie geschahen zu dem ausschließlichen Zweck der Platzpflege und es lag kein Verstoß gegen o.a. Regel 13-2 in Bezug auf den nächsten Schlag vor. Sollte ein Spieler jedoch ständig Fußspuren im Bunker in Nähe seines Balls verursachen und sofort wieder einebnen, bevor er Schläge im Bunker macht, sollte man von ihm den Grund dafür erfragen. Es könnte dem Spieler möglicherweise auch darum gehen, Kenntnisse über die Bunkeroberfläche bzw. Bunkerzustand (wie z.B. Dicke der Sandschicht) zu erlangen und nicht um ausschließliche Bunkerpflege. Sollte das der Fall sein, wäre es als Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses vor dem Schlag zu werten und somit ein Verstoß gegen Regel 13-4a (Lochspiel: Lochverlust; Zählspiel: 2 Schläge gem. Decision 13-4/9).
2. Spielsituation: Der Ball liegt im Bunker. Der Spieler hebt eine Harke auf, die etwa 10 Meter hinter dem Ball liegt und glättet ausschließlich aus dem Grund der Platzpflege sofort die Spuren auf dem Weg zum Ball. Er bewegt dabei auch zwei große Laubblätter, obwohl nach Regel 13-4 das Berühren oder Bewegen „loser hinderlicher Naturstoffe“ vor dem Schlag nicht gestattet ist. Wie sollte entschieden werden?
Antwort: Ausnahme 2 zu Regel 13-4 gestattet dem Spieler den Sand zu glätten, wenn es ausschließlich zum Zweck der Bunkerpflege geschieht und kein Verstoß gegen Regel 13-2 in Bezug auf den nächsten Schlag erfolgt. Sofern auch das Bewegen der Blätter beim erlaubten Harken unabsichtlich geschah und auch die Lage des Balls, der Raum des beabsichtigten Standes oder Schwungs oder die Spiellinie durch das Bewegen der Laubblätter nicht verbessert wurde, gilt das Bewegen der Blätter nicht als Regelverstoß. Deshalb muss der Spieler die Laubblätter auch nicht auf die ursprüngliche Stelle zurücklegen (Decision 13-4/9.5).
Kurz noch zum Ablegen der Harke:
In oder außerhalb der Bunker? Decision Misc./2 empfiehlt nach Abwägen aller Vor- und Nachteile für beide Möglichkeiten, die Harke doch außerhalb des Bunkers abzulegen, und zwar dort, wo sie die Bewegung eines Balls am wenigsten beeinträchtigen kann. Letztendlich bleibt es der Entscheidung eines jeden Clubs überlassen, welche Regelung er trifft.
Joachim Woehe, Regel-Experte, DGV-Spielleiter und Platzrichter, beschreibt in GOLF TIME alltägliche Spielsituationen – aus der Praxis für die Praxis.
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