Eigentlich hatte die Bundesregierung beschlossen, dass der Spielbetrieb auf Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie mindestens im April nicht wieder erlaubt werden soll. Da aber die konkrete Umsetzung dieser Beschlüsse Ländersache ist, ergibt sich eine veränderte Sachlage.
Denn in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist eine Wiedereröffnung des Spielbetriebs unter Auflagen angekündigt beziehungsweise beschlossen.
„Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann“, erklärte die Potsdamer Staatskanzlei zu der entsprechenden Verordnung in Brandenburg.
Beschlüsse sind Ländersache
Ob weitere Bundesländer nachziehen, steht bislang noch nicht fest. Die Nachrichtenlage kann sich aktuell aber schnell ändern.
Leistungssportler dürfen nach St. Leon-Rot
Spielerinnen und Spielern des Golf Team Germany (GTG) ist es erlaubt, am Bundesstützpunkt St. Leon-Rot an ihrem Spiel zu arbeiten.
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