27.02.2018

Was man über das Greenfee wissen sollte

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Das Greenfee – ein Produkt, das sich seit der Liberalisierung des Golfmarkts von einer geschlossenen Gesellschaft, die es ausschließlich Vollzahlern gestattet hat, eine Golfanlage zu benutzen, zu einem Megaseller im weltweiten Golfgeschäft entwickelt hat.
Es ist nicht überliefert, ob bereits 1297 im Rahmen der Kapitulation von Schloss Kronenburg, bei der ein „colf Spiel“ in Loenen, Niederlande, eingeführt wurde, bereits über Golfmanagement und die verschiedenen Geschäftsmodelle nachgedacht wurde, die der Betrieb einer Golfanlage mit sich bringt.
Jedoch spätestens, als 1629 der Marquis vom Montrose erstmals erwähnt hatte, vier Schilling „an den Jungen, der meine Schläger getragen hat“, gezahlt zu haben, war nicht nur das Geschäftsmodel „Caddy“ geboren, sondern auch die leitungsbezogene Vergütung von Leistungen auf einem Golfplatz.
Gilt die Grüngebühr nur für die Benutzung von Grüns?
Wie wir alle wissen, ist ein Greenfee das von einem Golfspieler zu entrichtende Entgelt, wenn er einen Golfplatz für sein Spiel nutzen möchte. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich: Grüngebühr.
Nun kann man sich die Frage stellen, handelt es sich bei der Grüngebühr um die Benutzung einer grünen Fläche, also auch der Spielelemente Abschläge, Fairways und Grüns – oder bezieht sich die Gebühr im Wesentlichen auf die Benutzung der „Grüns“?
Wie hoch sollte ein Greenfee sein? Eine Berechnung.
Da bis zur Jahrhundertwende maschinelle Golfplatzpflege in Ermangelung der Motorentechnik nicht stattfand, nehmen wir mal an, dass es sich tatsächlich um die Gebühr für die Nutzung der Grüns handelt. Diesem Umstand tragen auch heute viele Golfanlagen Rechnung, indem sie bei aerifizierten Grüns ein ermäßigtes Greenfee verlangen, obwohl die anderen Spielelemente sich in einem hervorragenden Zustand befinden.
Wie hoch sollte das Greenfee sein? So viel, wie die Nachbaranlage verlangt? Oder, vielleicht einfach mal kalkulieren, was so ein Greenfee kostet, wenn man dem Betrieb einer Golfanlage Rechnung tragen möchte. Dazu müsste das Golfmanagement Prozesskosten von Parkplatz, Rezeption über Platzpflege etc. kennen. Nicht alle Golfbetriebe erheben diese Daten und dokumentieren sie.
Ein anderer Weg der Annäherung an das kalkulatorische Greenfee ist, den Jahresbeitrag durch die durchschnittliche Anzahl der Runden eines durchschnittlichen Vollzahlers zu teilen.
Nehmen wir hier als Beispiel die Zahlen des DGV-Betriebsvergleichs 2012 zur Hand:
  • Der durchschnittliche Jahresbeitrag für Vollmitglieder auf 18-Löcher-Anlagen belief sich 2012 auf € 1.121,00. 
  • Das durchschnittliche 18-Löcher-Greenfee auf 18-Löcher-Anlagen belief sich an Wochentagen auf € 48,76.
  • Das durchschnittliche 18-Löcher-Greenfee auf 18-Löcher-Anlagen belief sich an Wochenende/Feiertag auf € 61,56.
Dividiert man das Greenfee durch den Jahresbeitrag, kommen wir auf 23 Runden an Wochentagen bzw. 18 Runden an Wochenenden. Angenommen ein durchschnittlicher Vollzahler spielt im Schnitt 20 Runden pro Jahr an Wochentagen bzw. Wochenenden, so würde er, wenn wir € 61,56 plus € 48,76 addieren und durch zwei teilen, € 55,16 pro Runde im Schnitt mit seinem Jahresbeitrag bezahlt haben.
Im Schnitt € 93,00 Runde
Bei 20 Runden wären das rechnerisch € 1.103,20 an Greenfee. Somit würde sich der vollzahlende Golfer nicht benachteiligt fühlen, wenn sie/er € 1.120,00 p.a. im Voraus an Jahresspielgebühr entrichtet hätten.
Anders die Situation, wenn deutlich unter 20 Runden gespielt wird, z.B. bei 12 Runden p.a.. Dann könnte sich der vollzahlende Golfer rechnerisch bei € 93,00 pro Runde wiederfinden.
Bei heute durchschnittlich 18.284 von Mitgliedern gespielten Golfrunden auf einer 18 Löcher-Golfanlage ist es wahrscheinlich, dass der Schnitt von weniger als 20 Runden von der Mehrheit gespielt wird. Nun können Golfanlagen in Deutschland im Gegensatz zu Golfanlagen, die in gemäßigteren Klimazonen, z.B. in Belek oder an der Costa del Sol liegen, nicht von Greenfeeeinnahmen ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen.
Zusatzeinnahme oder Ersatz für Vollzahler? Die klare Antwort.

Der prozentuale Anteil des tatsächlich erlösten Greenfees beträgt lt. BVGA-Betriebsvergleiches 2016 zum regulären Greenfee-Tarif 59,8 Prozent. Im Durchschnitt werden demnach rund 40 Prozent Rabatt auf den Brutto-Listenpreis gewährt.
Kostet ein Greenfee z.B. € 60,00, landen davon rund € 36,00 in der Kasse. Handelt es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, werden also rund € 30,00 netto vor Steuern vereinnahmt. Wenn sich die Personalkosten (Management, Sekretariat, Marshalling und Greenkeeping) pro gespielte Runde auf durchschnittlich € 21,10 belaufen, wie der BVGA-Betriebsvergleiches 2016 ergeben hat, dann würden € 8,90 pro Runde vor Kosten für Pacht, Gebäude, Nebenkosten und Maschinen verrechnet werden können.
Greenfee, eine Zusatzeinnahme – aber kein Ersatz für das „Produkt Vollzahler“. Jedenfalls nicht bei der aktuellen Höhe der durchschnittlichen Greenfees. Erst, wenn das Greenfee bei deutlich über € 150,00 für z.B. die ersten sechs Runden pro Jahr im Schnitt liegen würde, könnte das eine Alternative für das Modell Vollzahler in geografischen Breiten wie Deutschland darstellen.

Adriaan Alexander Straten berät mit seinen Netzwerken golfpilot.de und golfbrand.de seit 1989 Golfanlagen.
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