Der Jubel ist groß, es darf auch in Bayern wieder gegolft werden. Dabei ist Golf wieder grundsätzlich erlaubt, die Inzidenz regelt lediglich den Spielbetrieb.
Nachdem am 22. Februar in Nordrhein-Westfalen Golfspielen wieder erlaubt wurde und am 1. März Schleswig-Holstein nachzog, ist nun endlich auch in Bayern Licht am Ende des Corona-Tunnels in Aussicht. Ab Montag, den 8. März, soll unter gewissen Voraussetzungen Golfspielen wieder erlaubt sein.
Soll heißen, dass unter Einhaltung der unverändert bestehenden Hygienevorschriften der Spielbetrieb wieder möglich ist.
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Dabei geht Bayern noch einen Schritt weiter: Mit der 12. BayIfSMV ist es nun offiziell, dass Golf ist unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkung grundsätzlich erlaubt ist. Also auch bei einer Inzidenz von mehr als 100. Die Inzidenz regelt allerdings die Möglichkeiten des Spielbetriebs.
Auch Sachsen öffnet
Vierer-Gruppen, die nicht aus einem Hausstand kommen, sind ab einer Inzidenz von unter 50 erlaubt. Eine 7-Tages-Inzidenz über 100 erlaubt Golf mit Personen des eigenen Hausstands und/oder mit einer weiteren Person. Zwischen 50 und 100 kann mit Personen aus zwei Hausständen zu viert gegolft werden.
Auch in Sachsen, jenes Bundesland, das zusammen mit Bayern als einziges Bundesland bis Montag, den 8.3. das Golfspiel verboten hatte, darf wieder abgeschlagen werden. Allerdings nicht grundsätzlich, sondern gekoppelt an die Inzidenzwerte.
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