02.11.2020 | 12:40

Corona Golf – Was geht, was geht nicht?

Nur in Zweiergruppen: Golf im November
Thomas Fischbacher
Thomas Fischbacher

Golf Corona. Golf bleibt in Deutschland auch im November grundsätzlich möglich. Wie der Spielbetrieb in den kommenden Wochen aussehen wird, zeichnet sich immer mehr ab.


Anders als im März bleibt Golf in Deutschland trotz der tiefgreifenden Schutzmaßnahmen aufgrund von Corona aller Voraussicht nach weiterhin möglich. Die Bedingungen: Alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands.

„Eine Aussage dazu zu treffen, welche Betätigungen eigentlich alle von dem Begriff des zulässigen („Individual-“) Sports umfasst sind, ist schwierig“, heißt es in einem vom Deutschen Golf Verband verfassten Bulletin. „Ohne Zweifel ist dies zunächst das private Spiel auf dem Golfplatz und die Nutzung der Übungsbereiche.“

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Der DGV fügt an, dass „neben der grundsätzlichen“ Kernaussage (Golf als Individualsport auch ab Montag zulässig) in verschiedenen Bundesländern begleitende Bestimmungen erlassen
sind oder werden können.“ So gelte die Ausnahme für den Individualsport in Nordrhein-Westfalen beispielsweise lediglich „außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“.

+++ Zum Thema: Nick Watney – erster Corona-Fall auf der PGA Tour +++

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Dabei sei das (Corona) Golfen nicht nur für Mitglieder des etwaigen Clubs möglich, sondern auch für Gastspieler, „solange für diese nicht Verbote von ‚privaten Reisen‘ oder ‚tagestouristischen Ausflügen‘ greifen.“

Der Verband stellt dabei auch heraus, dass eine generelle Schließung der Clubhäuser aus den etwaigen Verordnungen nicht erkennbar sei. Die Gastronomie dürfe zwar keine Gäste empfangen, aber mitnahmefähige Speisen anbieten. Die Pro Shops dürfen, da dem Einzelhandel zugeordnet, weiterhin öffnen.

+++ Zum Thema: Corona Hilfsfonds vom R&A für Golfplätze +++

Auch den Turnierbetrieb hält der Verband für möglich. „Solange sich Wettspiele von der rein privaten Sportausübung faktisch nicht unterscheiden (was im Golfsport jedenfalls immer dann der Fall ist, wenn letztlich nur eine zusammenfassende Preiswertung der weiterhin individuellen Sportausübung erfolgt), dürften auch Turniere zulässig sein.“

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